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💰 Zuschuss

Förderung von Küstenschutzmaßnahmen

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.husum@lkn.landsh.de
📞
04841 6670
📞
04841 667115
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Küstenschutz, um die Küsten, Inseln und Halligen sowie die fließenden oberirdischen Gewässer im Tidegebiet gegen Überflutungen und Landverluste durch Sturmfluten und Meeresangriff unter Berücksichtigung des Klimawandels beziehungsweise eines verstärkt ansteigenden Meeresspiegels zu sichern. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, in Einzelfällen bis zu 95 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•4.1 Die Zuwendungen werden gewährt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die geförderten
•4.2 Bei der Planung und Durchführung von Küstenschutzmaßnahmen sind die Grundsätze des jeweils gültigen Generalplanes Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein einschließlich der dort enthaltenen Aus

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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04841 6670
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