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💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@wtsh.de
📞
0431 666660
📞
0431 66666700
🔗
wtsh.de
🔗
www.ib-sh.de
🔗
afm.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Hochschule bei dem Ausbau von Forschungs- und Entwicklungskompetenzen für die Energiewende und den Klimaschutz in Wissenschaft und Wirtschaft, bei Innovationstätigkeiten für den Übergang zu einerCO2-neutralen Wirtschaft, bei Transformationsvorhaben zur Kreislaufwirtschaft sowie bei dem dafür erforderlichen Transfer von Technologien und Wissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Im Fokus der Förderung stehen vor allem die in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein (RIS3.SH) definierten Spezialisierungsfelder und deren korrespondierende Schlüsseltechnologien. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Für Forschungsvorhaben, Verbundvorhaben und Durchführbarkeitsstudien beträgt die Höhe des Zuschusses Der Zuschuss kann für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um bis zu 10 sowie für Verbundvorhaben um bis zu 15 Prozent, jedoch maximal bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten, erhöht werden. Für Forschungsinfrastrukturen, innovationsorientierte Netzwerke und neuartige Strukturen des Technologietransfers beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschulen und Kliniken des Landes, ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand kann der Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Höchstbeträge je Unternehmen und Vorhaben sind wie folgt festgelegt: Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie bitte Ihre Projektvorschläge vor Beginn der Maßnahme zu bestimmten Stichtagen (Förderaufrufe) an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-HolsteinGmbH(WTSH). Ihren Projektvorschlag für „innovationsorientierte Netzwerke“ richten Sie bitte zu bestimmten Stichtagen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Alle Vorschläge für Fördervorhaben (Stufe 1) werden durch die Bewilligungsbehörde (Ziffer 7.2) einer vorhabenspezifischen Bewertung unterzogen. Dabei werden folgende Auswahlkriterien herangezogen:
•SoweitEFRE-Mittel zum Einsatz kommen, werden ergänzende Kriterien herangezogen:
•4.2 Bei Antragstellung (Stufe 2) sind die Rahmenbedingungen des Vorhabens zu konkretisieren, insbesondere durch

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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