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💰 Zuschuss

Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung (AQUA)

Ministerium für Justiz und Gesundheit

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@jumi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9883704
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

jugend

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & Software

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben, die der Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung dienen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Orientierung und Qualifizierung von Gefangenen einschließlich Maßnahmen der Kompetenzfeststellung. Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für arbeitsmarktorientierte, entlassungsvorbereitende Maßnahmen. Zielgruppe des Programms sind Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt ab von der Art Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Justiz und Gesundheit.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Bildungsträger mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgenommen sind jugendliche und heranwachsende weibliche Strafgefangene.
•4.1. Für die zur Förderung beantragten Maßnahmen muss ein Konzept über die Dauer, Inhalte, Vorbereitung und Durchführung sowie die Sicherstellung der Dokumentation und Auswertung vorgelegt werden. All
•4.2. Eine Förderung kann nur für solche Vorhaben erfolgen, mit denen vor Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen wurde. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des fü

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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