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💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft (2021–2027) – Förderung von betrieblichen Innvoationen (BIF-Richtlinie)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@wtsh.de
📞
0431 666660
📞
0431 66666700
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Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei betrieblichen Innovationen, die zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz und/oder zur Kreislaufwirtschaft beitragen. Sie bekommen die Förderung für ein einzelbetriebliches Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in einem der 3 folgenden Module: Neben einzelbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können auch Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen gefördert werden. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die zuwendungsfähigen Kosten müssen in Modul 1 und 2 mindestensEUR60.000 betragen, sind jedoch im Modul 2 auf höchstensEUR200.000 begrenzt. Im Modul 3 beträgt die Höhe der Förderung Bei Kooperationsvorhaben im Modul 3 ist darüber hinaus eine Erhöhung der Förderung um 15 Prozent möglich, höchstens jedoch 80 Prozent, wenn mindestens einKMUim Rahmen der Zusammenarbeit beteiligt ist. Bei Vorhaben im Modul 3 erfolgt die Antragstellung zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Projektvorschlag bitte per Mail oder Post bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-HolsteinGmbH(WTSH) ein. Nach positiver Prüfung fordert die WTSH Sie zur Antragstellung auf. Stellen Sie Ihren Antrag für Vorhaben in den Modulen 1 und 2 bitte vor Beginn des Vorhabens und digital über das Service-Portal des Landes. Vor der Antragstellung ist eine kostenfreie Beratung durch die Expertinnen und Experten der WTSH empfohlen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
•In den Modulen 1 und 2 sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEUantragsberechtigt.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne derEU.
•4.1 Alle Vorschläge für Fördervorhaben und Förderanträge werden durch die Bewilligungsbehörde (Ziff. 7.2) einer vorhabenspezifischen Bewertung unterzogen. Ein ausreichend hoher Innovationsgrad ist unv

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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0431 666660
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