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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren und für Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
poststelle@sozmi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9885416

Zielgruppen

jugendmigrantenseniorensozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Beratung und Qualifizierung zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Fort- und Weiterbildung, Beratung, In-House-Seminare und Supervision. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•mit Sitz und Tätigkeitsfeld in Schleswig-Holstein.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich einschlägige Expertisen beim Personal vorzuhalten, welches die Maßnahmen vor Ort durchführt. Dazu gehören
•Erfahrung in der Abgrenzung zum § 8aSGBVIII sowie in der analytischen Bewertung der Einzelfälle in den Maßnahmen müssen gewährleistet sein. Der Kita-Alltag und die Realitäten der Fachkräfte sowie der

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Förderrichtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertagesei

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poststelle@sozmi.landsh.de
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0431 9880
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0431 9885416

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