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💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFRE)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 10%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderlotse@ib-sh.de
📞
0431 99053365
📞
023/1315
🔗
www.ib-sh.de
🔗
afm.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Finanzierung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum. Sie bekommen die Förderung für die Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/Anlagen und Gebäuden abzielen, mit denen gesetzliche Energieeffizienzstandards erfüllt und gegebenenfalls sogar übertroffen werden und/oder zur Einführung von umweltfreundlicheren Produktionsverfahren und Steigerung der Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen beitragen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Fördersatzes beträgt für Die Höhe des Zuschusses hängt von der Ausrichtung Ihres Vorhabens ab und ist auf folgende Beträge je neu geschaffenem Vollzeitdauerarbeitsplatz (DAP) begrenzt: Ihre förderfähigen Investitionskosten müssen mindestensEUR250.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder digital über das Service-Portal des Landes bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUmit Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet derGRWbeziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•4.1 Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn die Förderung zum Zeitpunkt der Investitions- oder Standortentscheidung einen Anreizeffekt hat. Beihilfen gelten als Beihilfen mit Anreizeffekt
•Beginn der Arbeiten für das Investitionsvorhaben ist entweder

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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foerderlotse@ib-sh.de
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0431 99053365
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023/1315
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