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💰 Zuschuss

Fonds für Barrierefreiheit

Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
brk@stk.landsh.de
📞
0431 9881955
🔗
www.schleswig-holstein.de
🔗
serviceportal.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

behinderteregionalsozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven Vorhaben in analoger oder digitaler Form zur Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß derUN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zwischen dem 2.1. und 1.4. eines Jahres über das Service-Portal Schleswig-Holstein oder schriftlich beziehungsweise per E-Mail an das Referat StK 26 der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein. Im Jahr 2024 können Sie keine Förderanträge stellen für

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind bei
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•5.1 Menschen mit und ohne Behinderungen sollten die Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit möglichst gemeinsam entwickeln, durchführen und auswerten.
•Ausgenommen davon sind die Vorhaben gemäß Ziffer 2.3, da diese durch externe Dienstleister erbracht werden.
•5.2 Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist ausgeschlossen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Staatskanzle

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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brk@stk.landsh.de
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0431 9881955
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