Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven Vorhaben in analoger oder digitaler Form zur Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß derUN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zwischen dem 2.1. und 1.4. eines Jahres über das Service-Portal Schleswig-Holstein oder schriftlich beziehungsweise per E-Mail an das Referat StK 26 der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein. Im Jahr 2024 können Sie keine Förderanträge stellen für
§ 73 Fünftes
Richtlinie Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“ zur Förderung der Barrierefreiheit gemäß