Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Vorhaben richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-HolsteinGmbH(WTSH).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG