Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune, wenn Sie eine sogenannte „temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkunft (tkGU)“ zur Aufnahme insbesondere von Schutzsuchenden aus der Ukraine im Zeitraum vom 29.11.2022 bis zum 31.12.2024 bereitstellen und unterhalten. Sie bekommen die Förderung für die folgenden anfallenden Betriebskosten: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Bitte beachten Sie je nach Art Ihres Vorhabens die verschiedenen Antragsfristen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG