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💰 Zuschuss

Sondervermögen Bürgerenergie (Bürgerenergiefonds)

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@ib-sh.de
📞
0431 99050
📞
0431 99053383
🔗
www.ib-sh.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie aus dem „Sondervermögen Bürgerenergie.SH“ in der Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten. Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen aus den Bereichen Sie erhalten die Förderung als bedingt rückzahlbaren, verzinslichen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedochEUR200.000 je Projekt. Die Bagatellgrenze beträgtEUR10.000. Sie müssen den Zuschuss bei der Realisierung des Gesamtprojekts oder beim Wegfall bestimmter Voraussetzungen erstatten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Energieagentur.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens 7 natürlichen Personen mit 1. Wohnsitz in dem Gemeindegebiet, in dem das Gesamtprojekt durchgeführt werden soll.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Förderung wird als Projektförderung gewährt.
•4.2 Die Gewährung einer Zuwendung setzt voraus, dass bei deren Beantragung (siehe Ziffer 7) das Gesamtprojekt noch nicht den Reifegrad erlangt hat, bei dem es dem Zuwendungsempfänger in der Regel mögl
•4.3 Gleichwohl muss bei Beantragung eine detaillierte und nachvollziehbare Projektbeschreibung des Gesamtprojektes vorgelegt werden können, in der unter anderem Ziel, Zeitplan, Aufwendungen, Eigenleis

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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