Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie aus dem „Sondervermögen Bürgerenergie.SH“ in der Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten. Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen aus den Bereichen Sie erhalten die Förderung als bedingt rückzahlbaren, verzinslichen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedochEUR200.000 je Projekt. Die Bagatellgrenze beträgtEUR10.000. Sie müssen den Zuschuss bei der Realisierung des Gesamtprojekts oder beim Wegfall bestimmter Voraussetzungen erstatten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Energieagentur.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG