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💰 Zuschuss

Kooperationen im Naturschutz

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
schriftgutstelle@mekun.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9887239
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

international

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kooperationen zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, dem kommunalen Bereich und anderen bei der Umsetzung des zusammenhängenden ökologischen Netzes NATURA 2000. Sie erhalten die Förderung für Organisation, Koordinierung, Maßnahmeninitiierung und -begleitung im Rahmen des Gebietsmanagements sowie der Umsetzung derEU-, Bundes- und der Landesbiodiversitätsstrategie („Kurs Natur 2030“). Gefördert werden vor allem Darüber hinaus sind Beratungen zu nachhaltigen Landnutzungsformen förderfähig, die speziell auf den Schutz von Lebensräumen, Arten und der biologischen Vielfalt insgesamt ausgerichtet sind. Außerdem können Sie die Förderung für Personalkosten, Miete und gegebenenfalls Ausgaben für eine Ersteinrichtung der Geschäftsstelle bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung hängt vom Einzelfall ab. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Sie können die Förderung für einen Zeitraum von 5 Jahren beantragen und auch Folgeanträge stellen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts, wenn Sie den Vorsitz in einem regionalen Zusammenschluss oder einer regionalen Kooperation im Naturschutz ü
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Außer den Voraussetzungen nach § 44 der Landeshaushaltsordnung und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften müssen folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sein:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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