Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 20%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Konzepte, Pilot- und Modellprojekte, die der Energieeinsparung und dem Klimaschutz im Bereich Wohnen dienen, sowie Konzepte und vorbereitende Untersuchungen, die die Ziele der sozialen Wohnraumförderung unterstützen. Die Förderung gliedert sich in 2 Teile: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmteil A mindestensEUR15.000 und im Programmteil B 15 Prozent der Gesamtkosten. Dabei dürfen Sie für die Finanzierung insgesamt einen Anteil von maximal 95 Prozent aus Mitteln des Bundes und des Landes in Anspruch nehmen. Haben Sie im vorvergangenen Jahr eine Fehlbetragszuweisung erhalten, beträgt der Zuschuss 20 Prozent der Gesamtkosten. Im Programmteil A stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, IV 24. Im Programmteil B stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG