Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 10%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von verwaltungsbehördlich genehmigten integrierten Entwicklungsstrategien (IES) im Rahmen von LEADER. Unterstützt werden die sogenannten „AktivRegionen“ mit Vorhaben zur Umsetzung der Schwerpunkte Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Sie müssen einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG