Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Fischerin und Fischer und als Fischereigenossenschaft bei Ihren Investitionen in die Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme sowie von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller. Auch die Höhe der Bagatellgrenze hängt von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.