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💰 Zuschuss

Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
📞
04347 7040
📞
04347 704116
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

forschunginternationalkulturregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Hafeninfrastrukturmaßnahmen und bei Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete. Dies erfolgt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Sie bekommen die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000 (KommunenEUR7.500). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je Art der Maßnahme
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•5.1 Zuwendungen können nur für Vorhaben gewährt werden, die mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für denEMFAF2021 bis 2027 im Einklang stehen und nach den jeweils ein
•5.2 Zuwendungen für ein Vorhaben im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete nach Ziffer 3.2 dieser Richtlinie können nur gewährt werden, wenn das Vorhaben im Einklang mit der j

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
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