•Die Immobilie muss in Schleswig-Holstein liegen.
•Bei Neubau und Kauf müssen mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie erbracht werden.
•Das Darlehen wird durch eine Grundschuld im Rang nach dem Finanzierungspartner abgesichert.
•Nicht gefördert werden Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.