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💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft – Kommunale Hafenbaumaßnahmen

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
lpw@ib-sh.de
📞
0431 99052020
📞
0431 99053353
🔗
www.ib-sh.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in kommunale Häfen. Hierzu zählen auch kommunale Anlege- und Umschlagstellen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten eine Förderung in Höhe von grundsätzlich 60 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der von Ihnen geplanten Maßnahme müssen mindestensEUR150.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Trägerinbzw.der Träger hat die Notwendigkeit des Hafenbauvorhabens in Verbindung mit der verkehrlichen, strukturellen oder regionalen Bedeutung und den damit verbundenen Beschäftigungseffekten
•4.2 Die Trägerinbzw.der Träger hat nachzuweisen, dass siebzw.er den Eigenanteil sowie die Folgekosten der Investition tragen kann.
•4.3 Das geförderte Vorhaben muss allen interessierten Nutzern zu gleichen und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stehen. Die Förderung von Vorhaben, die nur einem Unternehmen zur Verfügu

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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