Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen finanziell bei der Erhaltung von ökologisch wertvollem Dauergrünland in denEU-Vogelschutzgebieten, in den FFH-Gebieten (Natura-2000-Gebiete) und in den Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein. Dies geschieht mit Mitteln der Europäischen Union (EU). Sie erhalten einen Ausgleich für die Kosten und Einkommensverluste, die sich infolge von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten ergeben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt im JahrEUR90,00 pro Hektar. In bestimmtenEU-Vogelschutzgebieten beträgt der ZuschussEUR170,00 pro Hektar. Die Förderung erhalten Sie nur, wenn Sie einen Mindestbetrag vonEUR160,00 erreichen. Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch jeweils bis zum 15.5. eines Jahres an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
§ 13 Landesnaturschutzgesetz
Richtlinie Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 200