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💰 Zuschuss

Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@wimi.landsh.de
📞
+49 431 988-0

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung, -qualifizierung und -sicherung sowie der Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung für Personal-, Material- und Sachkosten innovativer Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sowie für Vorhaben, die die Ziele der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) verfolgen. Dies sind zum Beispiel: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 Prozent tragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind folgende Stellen außerhalb der Landesverwaltung:
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Voraussetzungen für eine Förderung sind besondere Interessen des Landes an der Durchführung der Maßnahme zur Stärkung der Fachkräftesicherung und der beruflichen Weiterbildung in Schleswig-Holstei
•4.2 Die Projekte müssen passend zum Leitbild nachhaltiger Entwicklung konzipiert und durchgeführt werden, wobei umweltbezogene, wirtschaftliche und soziale Aspekte zu berücksichtigen sind.
•4.3 Fördermöglichkeiten des Bundes, der Europäischen Union oder sonstige Fördermöglichkeiten Dritter sind vorrangig auszuschöpfen. Der Gesamtbetrag aller Zuwendungen darf die tatsächlich entstandenen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@wimi.landsh.de
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+49 431 988-0

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