Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung, -qualifizierung und -sicherung sowie der Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung für Personal-, Material- und Sachkosten innovativer Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung sowie für Vorhaben, die die Ziele der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) verfolgen. Dies sind zum Beispiel: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 Prozent tragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
§ 44 der
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung von M