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💰 Zuschuss

Förderung ökologischer Anbauverfahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
📞
+49 4347 704-0
📞
+49 4347 704-116
📞
021/2115
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

internationalregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) bei der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 15.5. des jeweiligen Jahres an die zuständige Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe gemäß GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV).
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•(1) Unbeschadet spezifischer Bestimmungen werden keine Zahlungen an Begünstigte geleistet, wenn feststeht, dass sie oder er die Voraussetzungen für den Erhalt der Zuwendungen künstlich geschaffen hat,
•(2) Kann die Fördermaßnahme aus Gründen, die der oder die Begünstigte zu vertreten hat, nicht kontrolliert werden, wird keine Zuwendung gewährt.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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