Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen bei der Umsetzung der Förderung aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachkosten für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Förderbetrag ergibt sich aus einem Verteilerschlüssel. Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 30.11. für das Folgejahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG