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💰 Zuschuss

Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
📞
+49 4347 704-0
📞
+49 4347 704-116
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

internationalregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege in Flurbereinigungsverfahren. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Außer den in § 44LHOund den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften müssen folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sein:
•4.1 Voraussetzung für die Bewilligung ist ein von der Flurbereinigungsbehörde aufgestellter Finanzierungsplan. Dieser ist auf der Grundlage des festgestellten oder genehmigten Wege- und Gewässerplanes
•4.2 Die Maßnahmen nach Ziffer 2.1 Nummer 2 sind in den Plan nach § 41 FlurbG aufzunehmen und mit diesem festzustellenbzw.zu genehmigen. In beschleunigten Zusammenlegungsverfahren sind die Maßnahmen in

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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