Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 25%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung. Sie bekommen die Förderung für Investitionen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihrer Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben leisten. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das jeweils zuständige Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung. Beachten Sie bitte, dass die Auswahlverfahren für ILE-Projekte zu bestimmten Stichtagen erfolgen.
Richtlinie Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Hol
Verordnung (EU) Nummer 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17