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💰 Zuschuss

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE)

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 25%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
📞
+49 4347 704-0
📞
+49 4347 704-116
📞
020/2220
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

internationalkulturmigrantenregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung. Sie bekommen die Förderung für Investitionen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihrer Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben leisten. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das jeweils zuständige Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung. Beachten Sie bitte, dass die Auswahlverfahren für ILE-Projekte zu bestimmten Stichtagen erfolgen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
•Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
•4.1 Fördergebiete: Als ländlicher Raum im Sinne dieser Richtlinie wird die gesamte Landesfläche angesehen. Ausgenommen sind die Oberzentren Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster in ihren verwaltungsm
•4.2 Förderfähig sind Investitionen in „kleine Infrastrukturen“. Kleine Infrastrukturen sind definiert als Investitionen mit Gesamtkosten von bis zu fünfMio.Euro.
•4.3 Die Förderung darf einen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro bei Zuwendungen für Investitionen nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Hol

Verordnung (EU) Nummer 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17

Originalquelle ↗

Kontakt

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poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
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+49 4347 704-0
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+49 4347 704-116
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020/2220
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www.schleswig-holstein.de

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