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💰 Zuschuss

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
📞
0461 8041
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

internationalregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Ihnen Zuwendungen, wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten bewirtschaften und Ihnen dadurch Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen, die Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten nicht entstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Zuschusses beträgt jährlich je nach Größe der Bewirtschaftungsfläche für Grünland mit TierhaltungEUR120,00 bisEUR140,00 pro Hektar und für Ackerbau/MarktfruchtEUR40,00 bisEUR60,00 pro Hektar. Ihren Antrag stellen Sie bitte bis zum 15.5. eines Jahres beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die im benachteiligten Gebiet wirtschaften.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
•(1) Unbeschadet spezifischer Bestimmungen werden keine Zahlungen an Begünstigte geleistet, wenn feststeht, dass sie oder er die Voraussetzungen für den Erhalt der Zuwendungen künstlich geschaffen hat,
•(2) Kann die Fördermaßnahme aus Gründen, die der oder die Begünstigte zu vertreten hat, nicht kontrolliert werden, wird keine Zuwendung gewährt.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
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