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💰 Zuschuss

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
📞
+49 4347 704-0
📞
+49 4347 704-116
📞
021/1060
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

internationalkulturregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dies erfolgt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme. Die förderfähigen Ausgaben müssen für jede Einzelmaßnahme mindestensEUR10.000 betragen, dürfen jedochEUR1 Million nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme
•Als Unternehmen müssen Sie die Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEUerfüllen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
•5.1 Zuwendungen können nur für Vorhaben gewährt werden, die mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für denEMFAF2021 bis 2027 im Einklang stehen und nach den jeweils ein

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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