Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dies erfolgt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme. Die förderfähigen Ausgaben müssen für jede Einzelmaßnahme mindestensEUR10.000 betragen, dürfen jedochEUR1 Million nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)
Europäische Kommission
Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)
Europäische Kommission
Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission