Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027) die Erhaltung, Entwicklung und Stabilisierung existierender Unternehmen und die Neuansiedlung von Unternehmen im Aquakultursektor. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die förderfähigen Ausgaben müssen für jede Einzelmaßnahme mindestensEUR10.000 beziehungsweise für kleine UnternehmenEUR5.000 betragen, dürfen jedochEUR6 Millionen nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG