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💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 10%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderlotse@ib-sh.de
📞
+49 431 99053365
📞
021/1058
🔗
www.ib-sh.de

Zielgruppen

jugendregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei der Finanzierung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Bei Errichtungs- und Erweiterungsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximalEUR35.000 je neu geschaffenem Vollzeitdauerarbeitsplätze (DAP) beziehungsweise Ausbildungsplatz. Bei Modernisierungsvorhaben von Unternehmen des Beherbergungsgewerbes beträgt die Höhe des Zuschusses der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximalEUR100.000 je Vorhaben. Ihre förderfähigen Investitionskosten müssen bei allen Vorhaben mindestensEUR250.000, bei Modernisierungsvorhaben von Unternehmen des Beherbergungsgewerbes mindestensEUR50.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder digital bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition der Europäischen Union mit Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wir
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
•Grundsätzlich gilt für alle Förderungen Teil II Abschnitt A „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ des jeweils geltendenGRW-Koordinierungsrahmens in Verbindung mit den Zie
•4.1 Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn die Förderung zum Zeitpunkt der Investitions- oder Standortentscheidung einen Anreizeffekt hat. Beihilfen gelten als Beihilfen mit Anreizeffekt

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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+49 431 99053365
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