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💰 Zuschuss

Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel)

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@sozmi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9885416
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

jugendmigrantenseniorensozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als örtlichen Träger der Jugendhilfe ergänzend zur Bundesstiftung Frühe Hilfen bei Ihren Angeboten zur psychosozialen Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge richten Sie bitte spätestens bis zum 30.11 für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1. Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme werden gefördert, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
•4.2. Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die Förderung sachgerecht und wirtschaftlich zu verwenden. Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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