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💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
lpw@ib-sh.de
📞
0431 99052020
📞
0431 99053353
🔗
www.ib-sh.de
🔗
dfoerdermittelantrag.dataport.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Flächenrevitalisierung, die die Überführung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie versiegelten oder mindergenutzten Flächen oder Flächen aus sonstiger Nutzung (zum Beispiel Militär) in ökologisch wertvolle Flächen innerhalb Schleswig-Holsteins vorbereiten. Darüber hinaus sind auch erforderliche Altlastensanierungen zur Beseitigung beziehungsweise Reduzierung von Umweltgefahren im Boden und im Grundwasser im Zuge der Wiederherrichtung der Flächen förderfähig. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestensEUR200.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme digital über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
•4.1 Alle eingereichten Förderanträge oder Projektskizzen werden durch die Bewilligungsbehörde (Ziff. 7.2) einer vorhabenspezifischen Bewertung unterzogen:
•Bei Antragstellung sind die Rahmenbedingungen des Vorhabens zu konkretisieren, insbesondere durch:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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