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💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL)

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@wtsh.de
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0431 666660
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0431 66666700
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Zielgruppen

forschungkulturregional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vor allem Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei anwendungsorientierten Forschungsvorhaben für die Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) sowie bei Investitionen in den Transfer innovativer, ressourceneffizienter und klimaschonender Technologien in Ihre unternehmerische Praxis. Sie bekommen die Förderung für innovative Projekte beispielsweise aus folgenden Bereichen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Bei experimenteller Entwicklung kann die Förderhöhe unter bestimmten Bedingungen auf maximal 60 Prozent erhöht werden und bei industrieller Forschung auf maximal 80 Prozent. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestensEUR75.000 betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektvorschlag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-HolsteinGmbH(WTSH). Nach Prüfung und positiver Einschätzung Ihres Projektvorschlags können Sie in der 2. Stufe einen Förderantrag stellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEUmit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Insti
•Große Unternehmen oder Kommunen können Anträge stellen, wenn dafür Mittel aus dem Haushalt des Landes zur Verfügung stehen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
•Mit den beantragten Fördervorhaben müssen positive Klimaauswirkungen verbunden sein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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