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💰 Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
lpw@ib-sh.de
📞
0431 99052020
📞
0431 99053353
🔗
www.ib-sh.de
🔗
dfoerdermittelantrag.dataport.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei dem Neubau und Ausbau von Wärmeversorgungssystemen auf Basis erneuerbarer Energien. Sie bekommen die Förderung für Investitionen in Die Höhe des Zuschusses beträgt für Die Investitionskosten Ihres Vorhabens müssen mindestensEUR50.000 und dürfen höchstensEUR1 Million betragen. Sie können die Förderung pro Wärmenetz nur einmal in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme postalisch oder online über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Als kleines oder mittleres Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUwerden Sie bevorzugt gefördert.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
•4.1 Alle Förderanträge werden durch die Bewilligungsbehörde (Ziff. 7.2) einer vorhabenspezifischen Bewertung unterzogen. Dabei werden folgende Förderkriterien herangezogen:
Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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lpw@ib-sh.de
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0431 99052020
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0431 99053353
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