•Die Antragstellenden sind Eigentümer der fördernden Immobilie und nutzen sie selbst.
•Beim Neubau oder Neubaukauf muss die Immobilie bei Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust die Werte des aktuellen Gebäudeenergiegesetzees (GEG) um mindestens 10 Prozent unterschreiten
•Beim Kauf einer Bestandsimmobilie muss diese mindestens den Energiestandard EffizienzhausSH 100 einhalten.
•Beim Kauf mit Modernisierung einer Immobilie muss diese innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung mindestens beim Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust den Standard EffizienzhausS
•Die Antragstellenden müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung erbringen.