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💰 Zuschuss

Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
radverkehr@wimi.landsh.de
📞
0431 9884760
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven und nichtinvestiven Maßnahmen des Radwegenetzes zur Umsetzung der Radstrategie 2030. Sie bekommen die Förderung für investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe Leistungen) wie Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für nichtinvestive Vorhaben wie Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und im Bereich Radverkehr tätig sind, mit Sitz in Schleswig-Hols
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1. Die Projekte müssen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 leisten.
•4.2. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Folgekosten muss sichergestellt sein. Folgekosten, z.B. Mehraufwand und Leistungsänderungen, die nach Bewilligung der Zuwendung entstehen,
•4.3. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist einzuhalten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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radverkehr@wimi.landsh.de
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0431 9884760
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