Förderbetrag
—
Förderquote
bis 75%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven und nichtinvestiven Maßnahmen des Radwegenetzes zur Umsetzung der Radstrategie 2030. Sie bekommen die Förderung für investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe Leistungen) wie Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für nichtinvestive Vorhaben wie Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG