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💰 Zuschuss

Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
radverkehr@wimi.landsh.de
📞
0431 9884760
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

international

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen, mit denen Sie den Radverkehr in Ihrer Region sicherer, komfortabler und attraktiver machen. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage des Sonderprogramms des Bundes „Stadt und Land“ und im Sinne der Radstrategie des Landes „Ab aufs Rad im echten Norden“ für folgende Investitionen in die Radinfrastruktur: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die Bagatellgrenze beträgt normalerweise EUR 7.500. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als Gemeinde, Kreis und kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden:
•Voraussetzung für eine Förderung ist, dass
•4.1 das Vorhaben nicht Teil eines anderen Fördervorhabens des Bundes oder derEUist.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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radverkehr@wimi.landsh.de
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