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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@im.landsh.de
📞
0431 9880
🔗
www.schleswig-holstein.de
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www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt bei der Absenkung der Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr in Ihrer Region. Sie erhalten die Förderung für im Bereich des zeitlich begrenzten, kommunalen Flächenmanagements. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximalEUR320.000. Sie können die Förderung über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren in Anspruch nehmen und erhalten Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, kommunale Körperschaften, kreisgebietsübergreifende regionale Körperschaften sowie Gesellschaften der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Ho
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Eine Förderung ist nur möglich, wenn seitens des Zuwendungsempfängers die Gesamtfinanzierung über die jeweils beantragte Projektlaufzeit gesichert ist.
•4.2 Unabhängig vom Zuwendungsempfänger wird je Kreisbzw.je kreisfreier Stadt nur eine Personalstelle für ein kommunales Flächenmanagement gefördert.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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