Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt bei der Absenkung der Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr in Ihrer Region. Sie erhalten die Förderung für im Bereich des zeitlich begrenzten, kommunalen Flächenmanagements. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximalEUR320.000. Sie können die Förderung über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren in Anspruch nehmen und erhalten Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG