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💰 Zuschuss

Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@wimi.landsh.de
📞
0431 9884760

Zielgruppen

international

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei dem Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen, um die bordeigene Stromversorgung gewerblicher Schiffe mit fossilen Energieträgern während ihrer Liegezeiten durch eine landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. In begründeten Ausnahmefällen können Sie bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger alsEUR1 Million bei Anlagen für Seeschiffe und weniger alsEUR100.000 bei Anlagen für Binnenschiffe werden nicht gefördert. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Häfen und Schifffahrt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•2.1 Mit den Fördermitteln können Landstromanlagen für die gewerbliche Schifffahrt in gewerblichen Häfen in Schleswig-Holstein errichtet werden. Landstromanlagen sind elektrotechnische Infrastrukturen,
•2.2 Die Finanzhilfen zum Bau von Landstromanlagen können eingesetzt werden zum Neu- und Ausbau von Landstromanlagen einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentli

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@wimi.landsh.de
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0431 9884760

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