Ministerium für Justiz und Gesundheit
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Betreuungsverein bei Ihren Querschnittsaufgaben. Sie erhalten die Förderung vor allem für Darüber hinaus können Sie die Förderung bekommen für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem aus dem Projektplan ersichtlichen Personal- und Sachausgabenbedarf. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 31.12. des Vorjahres an das Ministerium für Justiz und Gesundheit.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG