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💰 Zuschuss

Förderung von Betreuungsvereinen

Ministerium für Justiz und Gesundheit

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@jumi.landsh.de
📞
0431 9880
📞
0431 9883704
🔗
www.schleswig-holstein.de

Zielgruppen

kulturregionalsozial

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Betreuungsverein bei Ihren Querschnittsaufgaben. Sie erhalten die Förderung vor allem für Darüber hinaus können Sie die Förderung bekommen für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem aus dem Projektplan ersichtlichen Personal- und Sachausgabenbedarf. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 31.12. des Vorjahres an das Ministerium für Justiz und Gesundheit.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind anerkannte Betreuungsvereine mit Sitz in Schleswig-Holstein.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Ein Betreuungsverein kann unter den folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
•4.1. Mitarbeit in der örtlichen Arbeitsgemeinschaft
•Der Verein arbeitet in einer nach § 5 LBetrG eingerichteten örtlichen Arbeitsgemeinschaft mit.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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