Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen für eine nachhaltige, multimodale Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung muss mindestensEUR5.000 betragen, im Förderbereich „Lieferungen auf der letzten Meile“ mindestensEUR1.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 307. Sie können Ihren Antrag zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. eines Jahres einreichen, letztmalig zum 31.3.2024, im Fall von Mobilitätsplänen und -konzepten zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines Jahres, letztmalig zum 15.5.2024. Im Förderbereich „Lieferungen auf der letzten Meile“ erhalten Sie die Förderung im Rahmen von Förderaufrufen, die Antragsfristen werden dort bekannt gegeben.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG