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Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) – Sachsen-Anhalt ENERGIE

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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beratung@ib-lsa.de
📞
+49 800 560-0757
📞
+49 391 289 871
📞
021/1060
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www.ib-sachsen-anhalt.de
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serviceportal.ib-sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der De-minimis-Verordnung. Sie erhalten die Förderung für Sie können diese Energieeffizienzvorhaben mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen der Tabakindustrie.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
•4.1 Vorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen mindestens 20.000 Euro betragen. Bei großen Unternehmen müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen mindest
•4.2 Die Auswahl der förderwürdigen Projekte erfolgt auf der Grundlage von folgenden, durch den Begleitausschuss genehmigten Projektauswahlkriterien.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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beratung@ib-lsa.de
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