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Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
beratung@ib-lsa.de
📞
+49 800 560-0757
📞
+49 391 289 871
📞
021/1060
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www.ib-sachsen-anhalt.de
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serviceportal.ib-sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Sie erhalten die Förderung für Sie können gebäudebezogene Einzelmaßnahmen mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu maximal jedochEUR1 Million je Unternehmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen der Tabakindustrie.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
•Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
•4.1 Vorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen mindestens 50.000 Euro betragen. Bei großen Unternehmen müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen mindest
Zum Antrag →Originalquelle ↗

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