Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister, wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen möchten. Sie erhalten die Förderung für die erstmalige Gründung einer selbstständigen und nachhaltigen Vollexistenz oder für die Übernahme eines Betriebs im Bereich des Handwerks. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR10.000. Ihr Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel muss mindestensEUR15.000 betragen. Dies gilt ohne die Kosten für Investitionen in bauliche Infrastruktur und ohne Personalausgaben und Ihren Lohn. Stellen Sie Ihren Antrag mit den entsprechenden Formularen bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Handwerkskammer. Der Antrag wird von dort an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weitergeleitet.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)