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💰 Zuschuss

Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG individueller Zugang)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
beratung@ib-lsa.de
📞
+49 800 560-0757
📞
+49 391 289 871
📞
021/1060
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www.ib-sachsen-anhalt.de
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serviceportal.ib-sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

forschungjugendsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitgeberunabhängigen berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung vor allem für folgende Formate der beruflichen Weiterbildung: Als Auszubildende und Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen und als Schülerin und Schüler in schulischen Ausbildungsgängen an Berufsfachschulen können Sie eine Förderung für ausbildungsbegleitende Zusatzqualifikationen erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für berufliche Weiterbildungen pauschal Sie erhalten maximalEUR25.000 je Weiterbildungsvorhaben. Der Zuschuss für Zusatzqualifikationen während der Berufsausbildung beträgt pauschal bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR3.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die zu einer der folgenden Gruppen gehören:
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•3.1 Die an den Weiterbildungen teilnehmenden Personen müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen angehören:
•a) abhängig Beschäftigte in unbefristeten oder befristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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beratung@ib-lsa.de
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