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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
beratung@ib-lsa.de
📞
+49 800 560-0757
📞
+49 391 289 871
📞
021/1060
🔗
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

forschungfrauenjugendsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die sich entlang des gesamten Gründungsprozesses orientieren. Das sind vor allem Projekte, die Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR800.000, in begründeten Ausnahmefällen bis zuEUR1,5 Millionen. Die Laufzeit der Projekte kann bis zu 5 Jahre betragen. Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Projektvorschläge können Sie nach Wettbewerbsaufrufen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Außerdem kann das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt Ideenwettbewerbe aussschreiben.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Der geografische Wirkungsbereich der Vorhaben muss sich auf das Land Sachsen-Anhalt beziehen. Die Unternehmen der Projektteilnehmer müssen ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-An
•4.2 Die Förderung anderer öffentlicher oder privater Stellen (insbesondere des Bundes oder der Europäischen Union) geht der Förderung nach diesen Richtlinien vor. Anderweitige Förderungen werden auf d
•4.3 Die Auswahl der förderwürdigen Vorhaben erfolgt auf der Grundlage einheitlicher und vom BegleitausschussEFRE/ESF+/JTF bestätigter Projektauswahlkriterien. Mit den Antragsunterlagen ist insbesonder

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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+49 800 560-0757
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