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💰 Zuschuss

Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen (Richtlinien Digital And Creative Economy)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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beratung@ib-lsa.de
📞
+49 800 560-0757
📞
+49 391 289 8717
📞
021/1060
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www.ib-sachsen-anhalt.de
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Zielgruppen

forschungkulturregional

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds – JTF) bei innovativen Digitalisierungsprozessen in Ihrem Unternehmen, bei der Entwicklung und Produktion von digital-kreativen Anwendungen, Produkten und Services sowie der Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen in Netzwerken. Sie können eine Förderung in folgenden 3 Schwerpunkten erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Bagatellgrenzen liegen beiEUR3.000 im Bereich „Digital Innovation“, beiEUR25.000 im Bereich „Digital Creativity“ und beiEUR30.000 im Bereich „Cross Innovation“. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Sie erhalten die Förderung im Rahmen von Wettbewerbsaufrufen, im Förderbereich „Cross Innovation“ ist das Wettbewerbsverfahren mehrstufig.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäßKMU-Definition derEUmit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
•Antragstellerin oder Antragsteller im Förderbereich „Cross Innovation“ ist eine am Netzwerk beteiligte Selbstständige oder ein am Netzwerk beteilgter Selbstständiger oder ein beteiligtes kleines oder
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen ist unter anderem der Kauf von Hard- und Software.
•4.1 Förderschwerpunkt Digital Innovation

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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