Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung einschließlich ausbildungsbegleitender Zusatzqualifikationen für Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Gefördert werden Die Weiterbildungen können als berufsbegleitende Weiterbildungen sowohl in Teilzeit als auch als Vollzeitmaßnahmen durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung besonders für Weiterbildungsmaßnahmen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR100.000 je betriebliches Weiterbildungsvorhaben. Abhängig von Antragstellerin oder Antragsteller und Teilnehmenden kann sich der Zuschuss um 10 Prozent beziehungsweise 20 Prozent erhöhen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr alsEUR1.000 betragen, bei Vorhaben von Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten mehr alsEUR10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG