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💰 Zuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG betrieblicher Zugang)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
beratung@ib-lsa.de
📞
+49 800 560-0757
📞
+49 391 289 871
📞
021/1060
🔗
www.ib-sachsen-anhalt.de
🔗
serviceportal.ib-sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

forschungjugendsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung einschließlich ausbildungsbegleitender Zusatzqualifikationen für Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Gefördert werden Die Weiterbildungen können als berufsbegleitende Weiterbildungen sowohl in Teilzeit als auch als Vollzeitmaßnahmen durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung besonders für Weiterbildungsmaßnahmen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR100.000 je betriebliches Weiterbildungsvorhaben. Abhängig von Antragstellerin oder Antragsteller und Teilnehmenden kann sich der Zuschuss um 10 Prozent beziehungsweise 20 Prozent erhöhen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr alsEUR1.000 betragen, bei Vorhaben von Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten mehr alsEUR10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, Selbstständige und freiberuflich Tätige sowie Einrichtungen, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts mit Si
•Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten werden nur bei der Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten im Rahmen von Ansiedlungs-, Umstrukturierungs- oder Erweiterungsinvestitionen gefördert.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Keine Förderung erhalten
•3.1 Die an den Weiterbildungen teilnehmenden Personen müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen angehören:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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