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💰 Zuschuss

Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
beratung@ib-lsa.de
📞
+49 800 560-0757
📞
+49 391 289 871
📞
021/1060
🔗
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

frauenregional

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune, Gründerzentrum, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaft und ähnliche Einrichtung bei der Durchführung einer begleitenden Qualifizierung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer (insbesondere auch in den ländlichen Gebieten) in der Vor- und Nachgründungsphase. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt insgesamt jedoch maximalEUR2.750 je Unternehmensgründerin und Unternehmensgründer. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sowie Gründerzentren, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften und ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in den
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•4.1 Die angestrebte Unternehmensgründung oder Unternehmensnachfolge soll nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen. Zuwendungsvoraussetzung ist, dass die fac
•4.2 Die Gründung des Unternehmens hat spätestens zwölf Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt zu erfolgen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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beratung@ib-lsa.de
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+49 800 560-0757
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021/1060
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