Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune, Gründerzentrum, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaft und ähnliche Einrichtung bei der Durchführung einer begleitenden Qualifizierung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer (insbesondere auch in den ländlichen Gebieten) in der Vor- und Nachgründungsphase. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt insgesamt jedoch maximalEUR2.750 je Unternehmensgründerin und Unternehmensgründer. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensgrün
Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24