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💰 Zuschuss

Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
beratung@ib-lsa.de
📞
+49 800 560-0757
📞
+49 391 289 8717
📞
021/1060
🔗
www.ib-sachsen-anhalt.de
🔗
serviceportal.ib-sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

forschungseniorensozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei individuellen Qualifizierungsmaßnahmen und bei der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes bei innovativen oder technologie- und wissensbasierten Unternehmensgründungen oder der Übernahme eines Unternehmens. Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für Coachingleistungen für wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen im Rahmen der Vorbereitung einer Gründung. Außerdem können Sie ein personenbezogenes Gründerstipendium bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine wirtschaftlich selbstständige, hauptberufliche Unternehmensgründung in Sachsen-Anhalt vornehmen oder die Unternehmensnachfolge in einem Unternehmen
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•4.1 Die angestrebte Unternehmensgründung oder Unternehmensnachfolge soll nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen. Zuwendungsvoraussetzung ist, dass die fac
•4.2 Die Gründung des Unternehmens hat spätestens zwölf Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt zu erfolgen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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beratung@ib-lsa.de
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+49 800 560-0757
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