Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendmigrantenregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
4.1 In dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem oder der ein Projekt durchgeführt werden soll, muss ein Regionaler Arbeitskreis (RAK) eingerichtet worden sein. Der RAK ist das zentrale Gremium
4.2 Zwischen der Gebietskörperschaft und dem zuständigen Ministerium wurde eine Zielvereinbarung geschlossen, in der dargestellt ist, wie die im ProgrammESF+ Sachsen-Anhalt 2021–2027 dargestellten Zie
4.3 Im Förderbereich I können nur dann Mittel beantragt werden, wenn in der betreffenden Gebietskörperschaft eine Jugendberufsagentur am Übergang von der Schule in den Beruf eingerichtet wurde und die

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Bearbeitungszeit

beträgt grundsätzlich 36 Monate

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen sowie zur Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu beruflicher Ausbildung. Sie erhalten die Förderung in diesen Förderbereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, welches Vorhaben Sie in den einzelnen Förderbereichen umsetzen. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate. Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen. Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ihren Antrag für eine Förderung im Rahmen der Programme „FAMICO“, „JUBE“ und „REKO“ können Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt direkt an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt richten. Für den Förderbereich „Regio-Netzwerkstelle“ werden die Projekte zentral durch die Landesebene eingerichtete Landeskoordinationsgruppe (LAKO) anhand der Projektauswahlkriterien ausgewählt.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG