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💰 Zuschuss

„REGIO AKTIV“ – Regionale Koordination (REKO)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
📞
0340 6506550
📞
021/1060
🔗
regioaktiv.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt m Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+), wenn Sie regionale Koordinatoren beschäftigen, die Sie bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen unterstützen. Die Regionale Koordination ist als Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises (RAK) eingerichtet und in die Struktur Ihrer Verwaltung eingebunden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses abhängig von Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum beträgt 6 Jahre und kann verlängert werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 In dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem oder der ein Projekt durchgeführt werden soll, muss ein Regionaler Arbeitskreis (RAK) eingerichtet worden sein. Der RAK ist das zentrale Gremium
•4.2 Zwischen der Gebietskörperschaft und dem zuständigen Ministerium wurde eine Zielvereinbarung geschlossen, in der dargestellt ist, wie die im ProgrammESF+ Sachsen-Anhalt 2021–2027 dargestellten Zie
•4.3 Im Förderbereich I können nur dann Mittel beantragt werden, wenn in der betreffenden Gebietskörperschaft eine Jugendberufsagentur am Übergang von der Schule in den Beruf eingerichtet wurde und die

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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0340 6506550
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021/1060
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