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💰 Zuschuss

„REGIO AKTIV“ – Spezifische Modellprojekte

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
📞
0340 6506550
📞
021/1060
🔗
regioaktiv.sachsen-anhalt.de

Zielgruppen

jugendmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Modellprojekten, die sich durch besondere Ansätze von der Regelförderung einschließlich der anderen Förderbereiche des Programms „REGIO AKTIV“ abgrenzen und in besonderem Maße zur Erreichung der übergeordneten Ziele des Programms „REGIO AKTIV“ beitragen. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die zum Beispiel folgenden Zielen dienen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate. Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen. Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerbsaufrufen, in denen die zur Zielerreichung des Programms „REGIO AKTIV“ maßgeblichen Inhalte genau dargestellt werden.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 In dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem oder der ein Projekt durchgeführt werden soll, muss ein Regionaler Arbeitskreis (RAK) eingerichtet worden sein. Der RAK ist das zentrale Gremium
•4.2 Zwischen der Gebietskörperschaft und dem zuständigen Ministerium wurde eine Zielvereinbarung geschlossen, in der dargestellt ist, wie die im ProgrammESF+ Sachsen-Anhalt 2021–2027 dargestellten Zie
•4.3 Im Förderbereich I können nur dann Mittel beantragt werden, wenn in der betreffenden Gebietskörperschaft eine Jugendberufsagentur am Übergang von der Schule in den Beruf eingerichtet wurde und die

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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0340 6506550
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021/1060
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